Neue Öffnungsperspektiven ab 8. März
Ab 8. März werden in Bayern weitere Lockerungen in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist allerdings der regionale 7-Tages- Inzidenzwert, der unter 50 liegen muss. Für den Einzelhandel gilt eine Kundenbegrenzung, die bei einer Verkaufsfläche von 800 qm bei einem Kunden je 10 qm liegt und darüber hinaus je einen Kunden für 20 qm erlaubt. Buchhandlungen sowie die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen Gärten sowie Gedenkstätten gibt es ebenfalls. Die Maskenpflicht wird von Security Mitarbeitern kontrolliert.
Endlich wird auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal 10 Personen im Außenbereich und auf Sportanlagen wieder erlaubt. Private Kontakte werden jetzt wieder für zwei Haushalte mit maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Bei einem Inzidenzwert von 50 – 100 sind Öffnungen im Einzelhandel für Terminshopping vorgesehen. Im Einzelnen muss man jede Regel nachlesen, da es für den Bürger und auch für die Betreiber mittlerweile zu verwirrend ist, alle Werte, Zeiten, Quadratmeter usw. im Kopf zu behalten.
Die Bayerische Staatsregierung setzt konsequent auf vermehrte Tests. Schnelltests sollen zur Verfügung gestellt werden. Dafür gibt unsere Regierung großzügig 284 Mio. Euro aus. Warum allerdings ein Negativer Test keine Anerkennung findet und Quarantäne trotzdem eingehalten werden muss, ist äußerst fragwürdig. Die Schließung eines ganzen Landes bei positiven Testergebnissen, steht doch im krassen Wiederspruch zur völligen Ignoranz beim Negativtest!
Für Apotheken die Schnelltests durchführen sollen, werden in den nächsten zwei Monaten ebenfalls 41 Mio. Euro bereitgestellt. Auch ist es mit der Freiwilligkeit vorbei, für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen besteht bereits eine Testpflicht!
Trotz der erhöhten Testungen sinken die Zahlen rasant. In den Landkreisen Dillingen, Donau-Ries, Weißenburg-Gunzenhausen, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Aichach-Friedberg liegen die Werte weit unter 35, ebenso wie in den Städten Schweinfurt, Landshut, Kaufbeuren, und Kempten. Unter einem Wert von 50 befinden sich die Landkreise Aschaffenburg, Main-Spessart, Würzburg, Schweinfurt, Rhön-Grabfeld, Haßberge, Coburg, Oberallgäu, Ostallgäu, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz, Starnberg, München, Ebersberg, Erding, Landshut, Kelheim, Pfaffenhofen, und Dachau, ebenso wie die Stadt München, Erlangen und Ansbach. Diese erfreuliche Entwicklung ist letztendlich der Durchbruch und damit die Beendigung der Maßnahmen.