Öffnungen im Einzelhandel ab 1. März 2021

Es geht ein Aufatmen durchs Land. Mit großer Erleichterung haben die Menschen auf die Lockerungen im Einzelhandel reagiert. Ab dem kommenden Montag, den 1. März öffnen Gärtnereien, Gartenmärkte, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte wieder und die Menschen können den Frühlingsbeginn mit bunten Blumen begrüßen.  Voraussetzung ist ein Sieben-Tages-Inzidenzwert unter 100 pro 100.000 Einwohner. Die stark fallenden Infektionszahlen in den letzten Wochen sind dafür verantwortlich.  

Weitere Öffnungen gibt es für Friseure, Nagelstudios, Kosmetikstudios und Fußpflege. Auch der Einzelunterricht in den Musikschulen kann wieder anlaufen. Die bisher geltenden Hygienekonzepte müssen genauso eingehalten werden, wie die Abstände. Das Tragen von Masken gilt immer noch. Jedoch werden immer mehr Stimmen laut, die diese Maskenverordnung hinterfragen, zumal kein Schutz vor Viren gegeben ist. 

Baumärkte dürfen auch ihre Tore wieder öffnen. Die Auflagen für die Corona-Maßnahmen müssen allerdings auch hier eingehalten werden.  Die Bedingungen zum Infektionsschutz gelten hier, genauso wie in den bereits geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetrieben. Es sind Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 qm einzuhalten. 

Wir die Alkin-Security GmbH, sind ab Montag wieder im Einsatz. Anfragen für Sicherheitsmitarbeiter von Hagebau, Bauhaus, OBI Märkten, Globus Baumarkt, Hornbach sind in unserer Sicherheitszentrale eingegangen. Die Politik lässt hier keinen zeitlichen Spielraum für langfristige Planung. Security Mitarbeiter werden die Eingangsbereiche überwachen und Zutrittsbegrenzungen und Hygienemaßnahmen im Auge haben. Es wird mit einem allgemeinen Ansturm gerechnet und die Kunden müssen sich auch auf Wartezeiten einstellen. 

Warum Möbelhäuser von den Öffnungen ausgeschlossen wurden, ist unklar, da sich auf so großem Raum Hygienekonzepte leicht umsetzen ließen. Daher gibt es auch in sieben Bundesländer Klagen auf Öffnung. Unternehmen in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gehen gegen die Zwangsschließung und die Ungleichbehandlung vor. 

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