Hygienemaßnahmen auf dem Bau
Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen ist für alle Menschen eine enorme Einschränkung und für bestimmte Arbeitsgruppen auch sehr schwer einzuhalten. Es ist ein Unterschied, ob jemand, der im Büro sitzt und z.B. bei Besprechungen und engen Kontakten eine Maske tragen muss, oder ob Arbeiter auf dem Bau Mund-Nasenbedeckungen tragen müssen. Gerade im Baugewerbe kommt es immer wieder vor, dass diese Maskenverordnung nicht eingehalten werden. Es gibt Bauherren, die dies nicht dulden und dann eine Sicherheitsfirma beauftragen um für die Durchsetzung zu sorgen.
Bei einem aktuellen Auftrag in Frankfurt, den die Firma Alkin Security GmbH zurzeit ausführt, geht es um diese Problematik. Der Bauherr fordert die Baufirmen auf, die Hygienevorschriften einzuhalten und umzusetzen. Wobei die vor Ort tätigen Mitarbeitern der Baufirmen, dies nicht immer tun wollen. Darum sind unsere Sicherheitsmitarbeiter bemüht, die Einhaltung aller Hygienevorschriften vor Ort durchzusetzen. Baustellen in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Saarland usw. haben alle diese Problematik und müssen Sicherheitsfirmen engagieren.
Verständlicher Weise ist Leuten, die schwere körperliche Arbeiten ausführen müssen und dies oft im Freien tun, die Logik der angeordneten Maßnahmen nicht leicht zu vermitteln, da die Mund-Nasenbedeckung eine erhebliche Einschränkung bei der Atmung darstellt. So ist es für den Security Dienst oft schwierig, auch diese unangenehmen Vorschriften entsprechend durchzusetzen. Die Abstandsregeln zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass auch diejenigen Mitarbeiter, die Angst vor Ansteckung haben sich auch sicher fühlen können.
Wer schon einmal schwere körperliche Arbeiten mit einer Mund-Nasebedeckung ausführen musste, wird auch Verständnis dafür aufbringen, dass von den Mitarbeitern versucht wird diese Vorschriften zu umgehen, um eigene gesundheitliche Schäden abzuwenden. Bei hohen Temperaturen grenzt es schon an Misshandlung, wenn die Sauerstoffzufuhr durch die Maske so gedrosselt wird. Die Hygieneschutzverordnungen bestehen jedoch deutschlandweit nach wie vor und auch für Geimpfte gibt es keine Ausnahme.