Maskenpflicht im Einzelhandel und Nahverkehr

Ab Montag, den 18.01.2021 gilt in Bayern die Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken im Einzelhandel und ÖPNV. Laut Ministerpräsident Markus Söder sind die Masken in ausreichendem Maße im Handel erhältlich. Schon nach kurzer Zeit, nach bekannt werden der FFP2 Maskenpflicht, stiegen die Preise. In Zeiten von Kurzarbeit, vielen Pleiten und erhöhter Arbeitslosigkeit ist es eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Menschen in Bayern. Unter dem Deckmantel der vermeintlichen Sicherheit werden Dinge durchgesetzt die dringend hinterfragt werden sollten. Warum wird der Rat der Experten aus Medizin und Wissenschaft von unserer Landesregierung nicht befolgt? Sind diese Beschlüsse wirklich zum Wohle der Bürger? 

Diese Anordnungen rufen viele kritische Stimmen auf den Plan. Mediziner und Experten kritisieren diesen Aktionismus und warnen vor Risiken, die durch das Tragen der Masken bestehen. Auch das Robert Koch-Institut (RKI) äußert sich sehr zurückhaltend zum Gebrauch der Spezialmasken. Das RKI hat auf mögliche Gesundheitsschäden hingewiesen. Personen mit eingeschränkte Lungenfunktion oder auch ältere Personen dürfen diese Masken nicht tragen! Wer übernimmt die Haftung, wenn es zu gesundheitlichen Schäden dadurch kommt. Kann man gezwungen werden, sich wissentlich zu schädigen?

Grundsätzlich anzumerken ist, dass FFP-Masken als Einmalprodukte nicht zur Wiederverwendung vorgesehen sind! Es bilden sich durch die Atemluft Keime, Bakterien und Erreger. Die neusten Studien der FH Münster verdeutlichen, das die Maske im Hausgebrauch fast nicht desinfizierbar sind, diese FFP2 Masken müsste über eine Stunde lang bei exakt 80°C und trockener Hitze desinfiziert werden. Wird dies nicht gemacht, stellt sie für den Träger ein hohes gesundheitliches Risiko dar. 

Weitere Einschränkungen sind, die nächtlichen Ausgangssperren von 21.00 bis 5:00 Uhr, das Verlassen der Häuser, welches nur noch aus triftigen Gründen erlaubt ist und die Reduzierung des Bewegungsradius auf 15 km, ab einem Inzidenzwert von über 200 Neuinfektionen, gelten für den privaten Bereich weiterhin. 

Betroffen sind aktuell die Städte: Ansbach, Bayreuth, Coburg, Fürth, Hof, Ingolstadt, Kaufbeuren, Landshut, Nürnberg, Passau, Rosenheim, Schwabach und Weiden i.d.OPf.

Folgende Landkreise sind auch für touristische Tagesausflüge gesperrt: Augsburg, Bayreuth, Berchtesgadener Land, Cham Coburg, Deggendorf, Dingolfing-Landau, Donau-Ries, Ebersberg, Freyung-Grafenau, Haßberge, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Miesbach, Passau, Regen, Roth, Rottal-Inn, Tirschenreuth, Unterallgäu, Weißenburg-Gunzenhausen, Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Schon kommen vermehrt Anfragen vom Einzelhandel nach Security Mitarbeitern zur Unterstützung. Das Kontrollsystem läuft auf vollen Touren.  

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