Maskenpflicht auch im Baugewerbe
Der Werk- und Objektschutz ist durch Corona zusätzlich zum Überwachen von Hygienevorschriften ausgeweitet worden. Die Einhaltung der Corona-Regeln und damit einhergehend flächendeckende Kontrollen werden gefordert. In erster Linie geht es darum die Maskenpflicht zu überprüfen und gegebenenfalls die Tragepflicht und die Mindestabstände einzufordern.
Bei der Verwendung von Schutzmasken sollte unbedingt darauf geachtet werden, nur gekennzeichnete und geprüfte Atemschutz-Produkte zu benützen. Bei FFP2 Masken ist der Arbeitsschutz unbedingt mit einzubeziehen und auf die damit verbundenen medizinisch notwendigen Untersuchungen zu achten.
Die Baustellenaufsicht umfasst somit auch die Einhaltung der Maskenpflicht für Aufzugführer, Pforten- und Empfangsdienste. Schon bei der Einlasskontrolle wird auf Abstände und das korrekte tragen der Mund-Nase-Bedeckung geachtet. Die Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes müssen umgesetzt werden, dabei ist die Handwerkeraufsicht ein wichtiger Bereich, da hier die Tragepflicht oft nicht eingehalten wird. Auf dem Bau können allerdings meistens die Abstände gut eingehalten werden, nur darf dann bei engerem Kontakt nicht vergessen werden, die Schutzmaske erneut zu verwenden. Gerade in den Wintermonaten besteht ersten ein erhöhtes Ansteckungsrisiko und zweitens werden witterungsbedingt eher Arbeiten im Innenausbau getätigt.
Allgemein wird die Handwerkeraufsicht immer mehr nachgefragt und auch die Technikerbegleitung,-um dem Arbeitsschutzbestimmung Rechnung zu tragen, fallen in diesen Bereich der Überwachung.
Erfreulicher Weise sind die Infektionszahlen trotz der immer mehr ausgeweiteten Test rückläufig und in der Stadt Regensburg sowie im Landkreis Regensburg, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Landkreis Weilheim-Schongau und in der Stadt Schweinfurt bereits unter einem Inzidenzwert unter 50. Das lässt auf eine Beendigung der Maskenpflicht und der Corona-Maßnahmen hoffen.
Nach wie vor sind Brandwachen ein wichtiger Teil der Tätigkeit. Eine Brandwache wird in Deutschland nach landesrechtlichen Vorschriften immer dann eingesetzt, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und eine größere Anzahl von Personen gefährdet sind. Brandgefahr besteht nach Schweiß- und Lötarbeiten oder auch durch Arbeiten bei denen Schneid- und Schleiffunken entstehen.
Die Alkin Security GmbH stellt Sicherheitspersonal für Handwerkeraufsichten, Werk- und Objektschutz, Brandwachen und Empfangs- und Pfortendienste in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfalz